Räumungsklage zum 30sten Geburtstag des Filmclubs 813
Der Kulturkampf in Köln geht in die nächste Runde. Im Oktober hatten wir bereits über die fristlose Kündigung berichtet (s.u.), die dem Filmclub 813 vom Kölnischen Kunstverein zugegangen war, dem Hauptmieter der "Brücke" (des ehemaligen Sitzes des British Council in der Nähe des Neumarkts, in dem sich der Kinosaal des Filmclubs 813 befindet). Der Kölnische Kunstverein agiert hier als Platzhirsch. Und die Stadt Köln, Garant des Untermietvertrages des Filmclubs, hat ihre Zusage, im Streit zu vermitteln, nicht gehalten. Soll der Filmclub einfach fallengelassen werden? Das Kino 813 in der Brücke ist in Köln der letzte Ort, der eine konsequente Beschäftigung mit Filmgeschichte und Filmkunst aufrecht erhält. Nun folgte Anfang Februar, ohne dass Gespräche stattgefunden hätten, die Räumungsklage.
Der Vorwand der Kündigung ist absurd: Der Filmclub soll den Kinosaal einem Dritten für eine Veranstaltung überlassen und damit gegen den Untermietvertrag verstoßen haben - eine Veranstaltung, die letztlich gar nicht stattgefunden hat. Darüberhinaus schmeckt dem Kunstverein die Person des Vorsitzenden des Filmclubs nicht. (Es geht um Bernhard Marsch, der übrigens schon mehrmals im Kino im Sprengel zu Gast war - wie auch einige anderen Mitglieder des Filmclubs 813.)
Lese hier die 2. Presserklärung des Filmclubs 813.
Unterschreibe hier die Petition zur Rücknahme der Räumungsklage